HACKERKULTUR UND RAUBKOPIERER
Eine wissenschaftliche Reise durch zwei Subkulturen

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8. Zusammenfassende Bewertung der Thesen

8.1
8.2
8.3
8.4

THESE A
THESE B
THESE C
THESE D

8.4 These D

Raubkopierer betrachten Raubkopieren nicht als kriminelles Vergehen.

Zur Bearbeitung dieser These muss wiederum zischen den Mitgliedern der organisierten Raubkopierer-Szene und den Gelegenheitskopierern unterschieden werden.

Der Szene ist ihr rechtswidriges Verhalten durchaus bekannt. Die anhaltende Gefahr der Strafverfolgung ist sogar ein Teil ihrer Motivation (vgl. Kapitel 7.1). Gerade deshalb schottet sie sich ab und schützt sich durch den Einsatz verschiedener technische Mittel vor Überwachung und Entdeckung. Für ihre Mitglieder stellen die Urheberrechte jedoch keine so starke moralische Vorgabe dar, dass sie sich an diese gebunden fühlen. Das aus der Hackerkultur stammende Misstrauen gegenüber Autoritäten und das Gefühl, durch die allgemeine Zurverfügungstellung von Informationen der Gesellschaft zu nutzen, relativieren die Kriminalität des Raubkopierens für die Mitglieder der Szene. Viele können diese Sichtweise ohnehin nicht teilen, da sie Urheberrechte generell, Kopierschutzmaßnahmen oder auch die ihrer Ansicht nach überhöhten Preise der Hersteller als mindestens ebenso unmoralisch ansehen wie das Raubkopieren selbst.

Auch die Mehrheit der Gelegenheitskopierer weiß zwar, dass Raubkopieren ein kriminelles Vergehen darstellt. Ein Bewusstsein für die Illegalität ist also durchaus vorhanden. Ein großer Teil der Gelegenheitskopierer kann dies jedoch nicht auf persönlicher Ebene nachvollziehen. Die Tatsache, dass der Diebstahl geistigen Eigentums, den die Urheber beklagen, nicht mit einer Wegnahme verbunden ist, die Anonymität beim Raubkopieren und die Tatsache, dass kaum ein Gelegenheitskopierer selbst schon einmal Opfer einer Urheberrechtsverletzung war, erschweren die Nachvollziehbarkeit des Raubkopierens als kriminelles Vergehen.

So wird Raubkopieren sowohl von der Mehrheit der Mitglieder der Raubkopierer-Szene als auch der Gelegenheitskopierer zwar theoretisch als kriminelles Vergehen eingestuft, diese Ansicht wird aber auf persönlicher Ebene kaum geteilt.

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